Ein Arbeitskollege von mir hat eine lebensgefährliche Situation auf dem Weg zur Arbeit erlebt. Unten sein Tweet mit der Filmaufnahme. Wahnsinn. Er hätte auch tot sein können.
Laut einem aktuellen Gerichtsurteil muss 1,50 m Sicherheitsabstand auch dann eingehalten werden, denn der/die Radfahrer/in auf dem Schutzstreifen fährt. In diesem Fall hätte der LKW erst dann vorbei fahren dürfen, wenn genug Platz zum überholen ist. Insbesondere hätte er das Tempo drosseln müssen.
#schutzstreifen #radweg #fahrradalltag
Heute morgen wieder gefährliche Situation auf dem "Schutzstreifen" @stuttgart_stadt . Kraftfahrer werden dadurch ermutigt auch "mal knapper" zu überholen, Radfahrer sollen dazu in die "Dooring Zone" pic.twitter.com/fIex5BUKXH— Martin M. (@StgtMartin) 27. September 2018