OB Lützner weiterhin kein Fahrradfreund

Am 15.2.2017 berichtet die Kreiszeitung von der Einweihung des BBG Office Centers am Flugfeld. Aufgrund der neuen Landesbauordnung müssen Gebäude eine bestimmte Fläche für Fahrräder bereit stellen. Im Falle des Office Centers sind das 160 m2 für 60 Fahrräder. Platzsparender kann man Mobilität für Mitarbeiter kaum bewerkstelligen. Ein Parkplatz für 60 Autos wäre ungleich teurer und würde wertvollen Raum auf dem Flugfeld verhunzen.

Wie nachstehend zu lesen, zeigt sich OB Lützner wenig begeistert von dieser Maßnahme und wertet diese Maßnahme mit „hat man halt so bauen müssen“ ab.

Man fragt sich manchmal, warum es überhaupt Forschung im Bereich Verkehr und Stadtplanung gibt. Viele Millionen werden an den Universitäten ausgegeben, um menschengerechte Städte und nachhaltigen Verkehr zu planen. Die Ergebnisse werden nur zögerlich oder überhaupt nicht in den Gemeinden umgesetzt. Anstelle dessen halten viele Kommunalpolitiker an den Weisheiten vor 40 Jahren fest und propagieren nur eins: Auto, Auto und nochmals Auto. Expertenwissen ist explizit unerwünscht.

Dabei steht gerade Böblingen vor einer prekären Verkehrslage: Viele Baustellen und die lange Vollsperrung der Herrenberger Straße werden die Geduld vieler Autofahrer strapazieren. Für viele – sicher nicht alle – käme der Umstieg auf’s Fahrrad in Frage. Ein Angebot für Radlerinnen und Radler seitens der Stadt wäre eine sinnvolle und kostengünstige Alternative. Aber mit der Einstellung „muss man halt so bauen“ ist zu erahnen, wie es weitergeht. Viel Spaß im Stau!

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Ein Kommentar zu “OB Lützner weiterhin kein Fahrradfreund”

  1. Aufgrund der neuen Landesbauordnung müssen Gebäude eine bestimmte Fläche für Fahrräder bereit stellen. Das Merkblatt 593-VWV-Anhang 2 gibt vor: Gebäude mit Büro-Verwaltungs- u. Praxisräumen 1 Fahrrad-Stellplatz pro 100 qm, bei Räumen mit erheblichem Besucherverkehr ist bei 70 qm ein Stellplatz bereitzustellen. Im Falle des Böblinger Office Centers sind die Räume zu diesen Stellplätzen verschlossen, Besucher der Büros mit Fahrrad dürfen die Räumlichkeit nicht betreten, sie werden von der BBG abgewiesen und müssen die Räder draußen im Regen stehen lassen (für Autos gibt es ebenerdig regensichere Stellplätze an der Ostseite des Gebäudes). Es bestehen damit erhebliche Zweifel, ob die Vorgaben der LBO bzgl. Radabstellanlagen überhaupt eingehalten werden.

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