Das Thema Parken auf dem Fahrradweg in der Poststraße wurde schon oft auf dieser Homepage thematisiert.
Was ich bisher nicht wusste: Wenn man dem Ordnungsamt einen Radwegparker meldet – z.B. per E-Mail und Foto – kann man erwähnen, dass man den Fahrer auf sein Fehlverhalten hingewiesen hat. In diesem verdoppelt sich die Strafe auf 60 Euro. 60 Euro sind mehr als ärgerlich.
Aus interner Quelle weiß ich, dass das Ordnungsamt angewiesen ist, den Meldungen per E-Mail nachzugehen.
Also wenn jemand blöd reagiert, wenn er auf das Falschparken in der Poststraße angesprochen wird, Foto machen, E-Mail senden und fertig. Der Ärger kommt bestimmt.
Gefällt mir(0)Gefällt mir nicht(0)