Radverkehr bleibt zweite Wahl

In der letzten AG Radverkehr wurde der Vorschlag, in der oberen Poststraße das Schild „Radfahrer überholen verboten“ aufzustellen, verweigert. Es sei an dieser Stelle nicht gestattet, weil es durch die geringe Breite der Straße ohnehin nicht erlaubt ist. Dass es doch geht, zeigt der Tweet hier. An der gezeigten Stelle ist die Straße nicht sehr breit. Die Böblinger Verkehrsverwaltung würde sich hier weigern, ein Schild aufzustellen.

Nach der liederlichen Beschilderung zur Entfernung des Radwegs in der Stadtgrabenstraße muss man die Kompetenz der Stadtverwaltung bzgl. StVO ernsthaft anzweifeln.

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