Das Amtsblatt vom 16.12.2016 beschäftigt sich ausführlich mit dem Thema „Fahrrad“.
Auf Seite 2 wird die neue Radverkehrsführung der Herrenbergerstraße Richtung Ehningen vorgestellt. Der Radweg wird zum Teil auf die Straße verlegt, mit dem Vorteil, dass die Grünphasen für Radler genauso lang sind, wie die des KfZ-Verkehrs. Diese Lösung wurde auch in der letzten AG-Radverkehr vorgestellt.
Böblingen hat außerdem einen Schulradwegsplan für alle Schulen erstellt, der auf Seite 3 vorgestellt wird. Es ist immerhin ein Anfang, Schüler zu ermuntern, das Fahrrad für den Schulweg zu benutzen. Es ist immer noch zu beobachten, dass Eltern selbst den fast erwachsenen Nachwuchs mit dem Auto zur Schule zu bringen (zu meiner Zeit hat man sich für so etwas geschämt).
Trotz dieser Bemühungen ist Böblingen noch weit davon entfernt, ein durchgehendes und sicheres Fahrradnetz vorweisen zu können. Aber die Bemühungen zur Besserung sind deutlich zu erkennen.
Fälschlicherweise wird im Amtsblatt behauptet, dass man Zebrastreifen mit dem Fahrrad nicht queren darf. Wie der ADFC erwähnt, ist man als Fahrradfahrer lediglich nicht vorfahrtsberechtigt, die Querung ist aber erlaubt. Was Sie vielleicht noch nicht wussten: Fahrradfahrer mit einem Fuß auf dem Pedal und dem anderen Fuß schiebend gelten als Fußgänger.
Früh morgens am Nikolaustag hat sich Baubürgermeisterin Frau Kraayvanger am Elbenplatz postiert, um Kontakt mit Radfahrern aufzunehmen. Für Radler ohne Licht gab es sogar „Lichtgutscheine“, ansonsten verteilte sie Schokoherze. Beeindruckende 150 Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer passierten den Elbenplatz zwischen 6:30 und 8:30 Uhr. Eine schöne Aktion, wie ich finde. Hier der Artikel im Amtsblatt.